Tennisspielen unter Freunden - Herzlich willkommen beim TC Ottersweier 1990 e.V.

Sie befinden sich auf: Der Club > Mitgliedschaft

Beitragsordnung

Der Tennisclub Ottersweier würde sich freuen, auch Dich als Mitglied begrüßen zu können.

Es stehen 6 Tennisplätze zur Verfügung.

Mitgliedsbeiträge je Geschäftsjahr
Einzelpersonen / Erwachsene 170 €
(Ehe-)Paar 260 €
Ehepaar mit Kindern bis 12 Jahre
zzgl. pro Kind (max. 3 Kinder)
260 €
je 10 €
Kinder / Jugendliche bis 16 Jahre 25 €
Jugendliche bis 18 Jahre 40 €
Azubis/Studenten/Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen Jahr  70 € 
Fördermitgliedschaft (passiv)  30 € 
   
Ersatz-Mitgliedskarte  10 € 
Arbeitsstundenbefreiung (bis 31.01. für die aktuelle Saison buch-/änderbar) 75 € 

Schnuppermitglieder bezahlen im ersten Jahr nur 50 % des Mitgliedbeitrages.

Damit unsere Anlage auch weiterhin gepflegt ist, haben alle aktiven Vereinsmitglieder ab 16 Jahren 8 Arbeitsstunden pro Jahr zu leisten. Im Schnupperjahr müssen keine Arbeitsstunden geleistet werden.

Wenn die Ableistung der Arbeitsstunden nicht möglich ist, so können diese im Vorfeld mit einer Zahlung von 75 € abgegolten werden. Hierzu vor dem Einzug des Mitgliedsbeitrages und bis spätestens 31.01. eine formlose E-Mail an den Vorstand senden, dass zukünftig zusätzlich 75 € eingezogen werden soll.

Zum Seitenanfang

Aufnahmeantrag

Bitte untenstehenden link anklicken:

/cms/iwebs/download.aspx?id=7521

 

Zum Seitenanfang

Satzung

Hier können Sie die Clubsatzung Seite 1 und 2  einsehen.

/cms/iwebs/download.aspx?id=7602

Zum Seitenanfang

Spiel- und Platzordnung

Spiel- und Platzordnung

 

1.0 Spielberechtigung

 

1.1 Spielberechtigt sind alle Mitglieder des TC- Ottersweier, die den Jahresbeitrag entrichtet haben.

 

1.2 Gäste können nur zusammen mit einem Mitglied vom Tennisclub Ottersweier spielen.

Die Gastspielgebühr beträgt für

Einzelspiele           5,00 € je Stunde und

für Doppelspiele    3,50 € je Spieler pro Stunde,

wobei angebrochene Stunden als volle Stunden zu werten sind.

 

1.3 Das gastgebende TCO- Mitglied ist grundsätzlich für ordnungsgemäße Abwicklung und die Abrechnung der Gastspielgebühr verantwortlich.

 

2.0 Platzbelegung

 

2.1 An jedem Wochentag, auch am Wochenende und an Feiertagen, sind die Spielzeiten mit den Namensschilder an der

Belegungstafel anzubringen auch dann, wenn keine weiteren Plätze belegt sind.

 

Platzbelegung für Einzelspiel 2 Namensschilder und für Doppelspiele 4 Namensschilder.

 

2.2 Jugendliche und Schüler unter 18 Jahren dürfen ab 18:00 Uhr nur dann spielen, wenn Plätze nicht vorbelegt sind.

 

2.3 Private Trainerstunden können nur mit TCO- Clubmitglieder auf Platz 4 stattfinden.

Die TCO- Clubmitglieder können auch mit einem Trainer, der nicht im TCO Mitglied ist, trainieren.

 

2.4 Wird ein reservierter Platz nach 10 Minuten nicht bespielt, erlischt das Spielrecht.

 

2.5 Platzreservierungen für Medenspiele und Turniere werden vom Sportwart vorgenommen und haben Priorität

gegenüber dem normalen Spielbetrieb.

 

3.0 Allgemeines

 

3.1 Die Anlage ist Allgemeingut des TC- Ottersweier und muss als solches von jedem Mitglied behandelt werden.

Die Einhaltung aller Ordnungsregelungen sollte von jedem Einzelnen als Pflicht angesehen werden.

3.2 Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen bzw. anzubinden.

3.3 Die Plätze dürfen nur mit Tennisschuhen betreten werden.

3.4 Die Clubräume dürfen mit Tennisschuhen NICHT betreten werden.

3.5 Die Plätze müssen nach dem Spielen bis an den äußeren Rand abgezogen werden.

3.6 Die Linien nach dem Spielen mit dem Besen fegen.

3.7 Je nach Witterung die Plätze nach dem Spielen wässern.

3.8 Die reine Spielzeit ist so einzuteilen, dass die Nachfolger pünktlich einen ordentlich abgezogenen und ausreichend gewässerten Platz vorfinden.

Die Einhaltung dieser Spiel- und Platzordnung sollte im Interesse jedes Einzelnen liegen.

 

4.0 Schlussbestimmung

 

Die ausgehängte Spiel– und Platzordnung wird mit der Inanspruchnahme der Platzanlage anerkannt.

Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Haftungsansprüche, welcher Art auch immer, können gegenüber dem Tennisclub Ottersweier

nicht geltend gemacht werden. Eltern haften für Ihre Kinder.

 

Zum Seitenanfang