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Jugendordnung
Die Jugendabteilung ist eine selbständige Abteilung im TC Ottersweier. Damit in dieser Abteilung alles richtig gemacht wird, jeder weiß, wer für was zuständig ist und vieles mehr :==> dafür gibt es eine Jugendsatzung
Die Jugendsatzung kann man auch als Gesetz für die Jugendabteilung bezeichnen, so wie es für den gesamten Tennisclub eine Vereinssatzung gibt.
Damit Ihr nun nachlesen könnt, wie so eine Satzung aussieht und was alles darin steht, wird diese Satzung hier angezeigt :
Jugendordnung des Tennisclubs Ottersweier 1990 e.V.
§ 1 Zuständigkeit, Mitgliedschaft
Die Jugendordnung ist die Grundlage für die Jugendabteilung des TCO. Zur Jugendabteilung gehören alle Mitglieder des Vereins bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie die gewählten und berufenen Mitarbeiter der Jugendabteilung. Die Jugendabteilung führt und verwaltet sich selbständig im Rahmen der Satzung des Vereins.
§ 2 Ziele
Die Jugendabteilung gibt den jugendlichen Mitgliedern des Vereins Hilfe bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Sie fördert die sportliche Betätigung und das soziale Verhalten der Jugendlichen. Sie pflegt den Gemeinschaftssinn, die internationale und nationale Verständigung verschiedener Bervölkerungsgruppen.
§ 3 Aufgaben
Ausgaben sind insbesondere
- Ausbildung in der Sportart Tennis
- Durchführung von Wettkämpfen
- Planung, Organisation und Durchführung von Freizeiten, Begegnungen, Bildungsmaßnahmen u.a.
- Bereitstellung geeigneter sportlicher Betätigungsformen für Jugendliche, die keinen Wettkampfsport betreiben
- Kontakte zu anderen Jugendgruppen
§ 4 Organe
Organe der Jugendabteilung sind
- der Jugendvorstand
- der Jugendausschuss
- die Jugendversammlung
§ 5 Jugendvorstand
Der Jugendvorstand besteht aus
- Jugendleiter/in
- stellvertretende/r Jugendleiter/in
- Jugendkassenwart/in
Der Jugendvorstand führt die laufenden Geschäfte der Jugendabteilung. Er hat alle Aufgaben wahrzunehmen, die nach der Jugendordnung oder Satzung des Vereins nicht anderen Organen vorbehalten sind.
§ 6 Jugendausschuß
Der Jugendausschuß besteht aus
- ordentlichen Mitgliedern
Diese sind
- Jugendleiter/in
- stellvertretende/r Jugendleiter/in
- Jugendkassenwart/in
- Jugendschriftführer/in
- Jugendpressewart/in
- mind. drei Jugendvertreter/innen
- außerordentliche Mitglieder
Diese sind
- Trainer/in
- Übungsleiter/in
§ 7 Jugendversammlung
Aufgaben der Jugendversammlung sind u.a.
- Wahl der ordentlichen Mitglieder des Jugendausschusses
- Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit der Jugendabteilung
- Entgegennahme und Beratung der Berichte des Jugendvorstandes
- Entgegennahme und Beratung des Kassenabschlusses und der Berichte der Kassenprüfer
- Entlastung des Jugendausschusses und des Jugendvorstandes
Die Jugendversammlung tritt mindestens einmal jährlich vor der Generalversammlung des TCO zusammen und wird mindestens zwei Wochen vorher einberufen. Über die Beschlüsse der Jugendversammlung wird ein Protokoll geführt, das vom Versammlungsleiter unterzeichnet wird.
§ 8 Jugendkasse
Die Jugendabteilung wirtschaftet selbständig und und eigenverantwortlich mit den ihr vom Verein zur Verfügung gestellten Mitteln soiwe den Zuschüssen, Spenden und sonstigen Einnhamen.
§ 9 Gültigkeit
Die Jugendordnung wurde am 26. Oktober 1994 errichtet und gilt bis auf weiteres. Sie kann nur mit einer Mehrheit von Zweidritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder geändert werden.